Vorbild war die Wegemarkierung im Naturschutzgebiet Wahner Heide. Hier werden die frei gegebenen Wanderwege seit knapp 20 Jahren mit oben rot angestrichenen Robinienpfählen markiert.
Ein Verlassen der frei gegebenen Wanderwege stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob es eine gesonderte Markierung vor Ort gibt. Mit der nun umgesetzten Markierung kann aber vor Ort schneller nachvollzogen werden, welcher Weg nutzbar ist und welcher nicht. Das Ordnungsamt der Stadt Köln kontrolliert regelmäßig das Einhalten der im Naturschutzgebiet geltenden Ge- und Verbote.
Hintergrund ist, dass in Naturschutzgebieten Teilbereiche zu Gunsten störungsanfälliger Arten, für welche die Naturschutzgebiete ausgewiesen worden waren, beruhigt werden müssen. In der Dellbrücker Heide sind dies bspw. auf oder nahe des Bodens brütende Vogelarten wie die Heidelerche oder der Orpheusspötter. Zudem sollen beruhigte Teilbereiche von negativen Einflüssen wie Verkotung oder Vermüllung vollständig frei gehalten werden. Gerade in nährstoffarmen Lebensräumen wie Sandtrockenrasen und Trockenheiden, welche das Naturschutzgebiet Dellbrücker Heide besonders auszeichnen, stellt der künstliche Nährstoffimport durch Hundekot eine starke Beeinträchtigung dar.